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Ansprechpartner
Julia Nees Schulleiterin der Hölderlin Schule

Julia Nees

Schulleiterin

Kerstin Weiland 1. stellvertretende Schulleiterin

Kerstin Weiland

1. stellvertretende
Schulleiterin

Meike Hilgert 2. stellvertretende Schulleiterin

Meike Hilgert

2. stellvertretende
Schulleiterin

Meike Hilgert 2. stellvertretende Schulleiterin

Miomira Mitrovic

Schulsekretärin

Ute Pawlik Leiterin Betreuungszentrum

Ute Pawlik

Leiterin Betreuungs-Zentrum

Sekretariat

Das Sekretariat ist in nachfolgenden Zeiträumen für persönliche Anliegen oder Anfragen zu erreichen:
08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
11.40 Uhr bis 11.55 Uhr
12.40 Uhr bis 13.40 Uhr.
Rufen Sie bitte in diesem Zeitraum an.

Frau Mitrovic ist gerne für Sie da und hilft Ihnen weiter.

Unsere FSJlerin, unterstützt ebenfalls das Sekretariat und ist gerne Ihr Ansprechpartner.

Herr Henriques ist der Hausmeister unserer Schule.

Telefon Sekretariat  (Die Telefonnummer des Betreuungszentrums finden Sie nachfolgend unter “Betreuungszentrum”).
+49 (0)6172 293 24
E-Mail:
verwaltung@hoe.hochtaunuskreis.net

Betreuungszentrum

Leiterin:
Ute Pawlik
Tel: 06172 / 45 35 279
pawlik.ute@hoe.hochtaunuskreis.net

Stellvertreter:
Stephan Thomsen
Tel. 06172 / 45 35 280
thomsen.stephan@hoe.hochtaunuskreis.net

Auf der Seite unseres Betreuungszentrum finden Sie weitere Informationen.

Elternbeirat

Vorsitzender: Britta Kirsten Ludwig
Stellvertreterin: Jeanette Becker

Den Kontakt erhalten Sie über das Sekretariat.
Auf der Seite des Elternbeirates finden Sie weitere Informationen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer und Eltern zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Im Einzelnen sind die Aufgaben und Rechte der Schulkonferenz im Hessischen Schulgesetz, Zweiter Abschnitt, §§ 128-132 geregelt.

Den Kontakt zu einem der Mitglieder erhalten Sie unter:
verwaltung@hoe.hochtaunuskreis.net

Eine Aufstellung der Mitglieder finden Sie auf der Seite der Schulkonferenz.

Lehrer*innen und Sozialpädagoginnen

Die Sprechstunden der Sozialpädagoginnen, Lehrerinnen und Lehrer können Sie im Sekretariat nachfragen.
Klassen und Lehrkräfte.

Organigram

FAQ

Häufig gestellte Fragen

 

Mein Kind ist erkrankt. Wie melde ich mein Kind krank?

Ist Ihr Kind erkrankt, sind Sie verpflichtet, die Lehrerin oder den Lehrer möglichst über einen Klassenkameraden oder eine Klassenkameradin am selben Tag morgens vor Unterrichtsbeginn darüber zu informieren und das Kind danach unter Angabe des Zeitraumes und des Grundes schriftlich zu entschuldigen.

Telefonische Entschuldigungen im Sekretariat können nur dann angenommen werden, wenn Sie keinen Klassenkameraden mehr erreichen.

Schüler/innen mit ansteckenden Krankheiten (auch Läusebefall), dürfen das Schulgebäude nicht betreten. Der Schulbesuch darf nur mit Zustimmung des Arztes wieder aufgenommen werden. (Hierzu haben Sie bei der Anmeldung ein Merkblatt erhalten.)

Wohin bringe ich mein Kind morgen und wo hole ich es ab?

Nach Unterrichtsschluss endet unsere Aufsichtspflicht. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind pünktlich und zuverlässig von der Schule abholen. Wir müssen uns leider sehr häufig um wartende und weinende Kinder kümmern. Verabreden Sie mit Ihrem Kind, wo es auf Sie warten und was es tun soll, wenn Sie sich tatsächlich einmal verspäten sollten. Hier hat es sich als sinnvoll erwiesen, wenn sich das Kind in einem solchen Fall im Sekretariat meldet.
Da wir die Kinder zur Selbstständigkeit erziehen wollen, bitten wir Sie, dass Sie Ihr Kind
nur in den ersten Wochen der E1 bis zum Klassenraum bringen und von dort wieder abholen. Spätestens nach den Herbstferien können Sie Ihr Kind alleine zum Klassenraum laufen lassen und warten am Schulschluss im Eingangsbereich der Schule auf Ihr Kind, auch um den Unterricht der „Großen“ nicht zu stören.

Wir ziehen in einen anderen Schulbezirk. Was müssen wir als Familie nun beachten?

Sollte sich Ihre Adresse ändern, informieren Sie uns bitte umgehend!
Am besten rufen Sie uns im Sekretariat an. Falls Sie nach einem Umzug nicht mehr in unserem Schulbezirk wohnen, Sie aber möchten, dass Ihr Kind weiterhin unsere Schule besucht, müssen Sie einen
Gestattungsantrag (erhältlich im Sekretariat) stellen. Dies ist wichtig, da Ihr Kind sonst auf dem Schulweg nicht versichert ist.

Wen muss ich informieren, wenn sich unsere Telefonnummern geändert haben?

Auch über eine Telefonnummernänderung (Festnetz, Handy, Arbeitsstelle) sollten Sie uns informieren. Das gilt vor allem für die Notfallnummern, damit wir Sie tatsächlich in einem Notfall erreichen können.

Ich benötige eine Beurlaubung für mein Kind. An wen muss ich mich wenden?

Sollte es aus wichtigen Gründen notwendig sein, Ihr Kind während der Unterrichtszeit zu beurlauben, müssen Sie in jedem Fall einen Antrag stellen. Dabei gelten folgende Fristen und Zuständigkeiten:

  • für 1 – 2 Stunden vom entsprechenden Fachlehrer/von der Fachlehrerin
  •  für 1 – 2 Schultage vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin
  • vor und im Anschluss an Ferien und / oder für längere Zeit muss eine Beurlaubung drei

    Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Diese Beurlaubung darf

    nur in Ausnahmefällen erteilt werden.

  • Im Interesse der Schülerin / des Schülers sollten die Eltern darauf achten, dass der versäumte

Unterrichtsstoff nachgeholt wird.

Wie vereinbare ich einen Gesprächstermin mit der Klassenlehrkraft oder der Fachlehrkraft?

Wenden Sie sich bei einem Gesprächswunsch direkt an die Lehrkraft. Die Kontaktdaten erhalten Sie meist an den Elternabenden. Die Lehrkräfte stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und vereinbaren mit Ihnen einen individuellen Gesprächstermin.

Zudem wird an der Hölderlin-Schule einmal im Jahr (Ende Januar / Anfang Februar) ein Elternsprechtag durchgeführt, der v.a. zum Austausch mit den Fachlehrern geeignet ist, da nur kurze Zeitintervalle (10 min.) zur Verfügung stehen. Bei auftretenden Problemen empfiehlt es sich, einen gesonderten Termin zu vereinbaren. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, einem Gesprächswunsch nachzukommen und tun dies auch zeitnah.